Gewährleistung
Die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche des Käufers (Wandelung und Minderung) sind ausgeschlossen. Ebenso ausgeschlossen ist der Ersatz von Schäden, die aus einer mangelhaften Lieferung entstehen können.
Anstelle der gesetzlichen Gewährleistung tritt – sofern vorhanden – die Fabrikgarantie (Werksgarantie) oder eine Reparaturkostenversicherung. Die entsprechenden Garantiebedingungen werden dem Käufer bei der Übergabe des Fahrzeugs ausgehändigt.
Die Muji Autocenter GmbH übernimmt keine Haftung für die richtige Anwendung oder Anerkennung dieser Garantiebedingungen durch Hersteller, Importeure oder Versicherungen
Fahrzeugeigenschaften
Alle Angaben zum Fahrzeug gemäss Kaufvertrag gelten unter Vorbehalt von technischen oder ausstattungsbezogenen Änderungen seitens des Herstellers oder Importeurs. Farbtöne, Materialien und technische Werte können von Prospekten, Online-Darstellungen oder Vergleichsfahrzeugen abweichen.
Der Käufer ist verpflichtet, alle für ihn wesentlichen Eigenschaften vor Vertragsabschluss zu prüfen und diese im Kaufvertrag ausdrücklich als zwingende Merkmale zu bezeichnen. Nicht ausdrücklich vereinbarte Abweichungen berechtigen nicht zum Rücktritt vom Vertrag.
Eigentumsvorbehalt
Das Fahrzeug bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen (Kaufpreis, Zinsen, Kosten) Eigentum der Muji Autocenter GmbH.
Der Käufer erklärt sich mit der Eintragung des Eigentumsvorbehalts im entsprechenden Register ausdrücklich einverstanden.
Bei Zahlungsverzug kann die Muji Autocenter GmbH die sofortige Herausgabe des Fahrzeugs verlangen. Der Käufer unterwirft sich einer sofortigen Vollstreckung ohne vorherige gerichtliche Entscheidung.
Kaufpreis
Der Kaufpreis eines Neuwagens basiert auf dem zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltenden offiziellen Katalogpreis.
Erhöht sich dieser bis zur Auslieferung, wird der Kaufpreis entsprechend prozentual angepasst.
Bei Lagerfahrzeugen bleibt der vereinbarte Preis bis zur Übergabe verbindlich.
EUR/CHF-Klausel:
Der im Kaufvertrag festgehaltene Wechselkurs ist verbindlich. Steigt der Kurs um mehr als CHF 0.02 pro EUR, wird dem Käufer der Mehrbetrag anteilig in Rechnung gestellt. Eine Kursfixierung ist durch eine Anzahlung von 10 % möglich, sofern im Kaufvertrag schriftlich vereinbart.
Eintauschfahrzeug
Der Käufer bestätigt, dass sämtliche Angaben zum Eintauschfahrzeug korrekt sind und keine Rechte Dritter bestehen.
Der Käufer garantiert insbesondere:
- Unfallfreiheit (sofern nicht schriftlich deklariert)
- Richtigkeit des Kilometerstandes
- keine ihm bekannten versteckten Mängel
Neu auftretende oder bisher nicht deklarierte Schäden bis zur Übergabe gehen zu Lasten des Käufers.
Das Fahrzeug ist bis zur Übergabe in verkehrstauglichem und gepflegtem Zustand zu halten. Andernfalls kann der Verkäufer eine Anpassung des vereinbarten Aufpreises verlangen.
Gefahrtragung
Die Gefahr für Untergang, Verlust oder Beschädigung des Fahrzeugs geht mit der Übergabe auf den Käufer über.
Befindet sich der Käufer im Annahmeverzug, geht die Gefahr ab Verzugsbeginn auf ihn über.
Die Gefahr für das Eintauschfahrzeug trägt der Käufer bis zur Übergabe an die Muji Autocenter GmbH.
Gefahrtragung
Die Gefahr für Untergang, Verlust oder Beschädigung des Fahrzeugs geht mit der Übergabe auf den Käufer über.
Befindet sich der Käufer im Annahmeverzug, geht die Gefahr ab Verzugsbeginn auf ihn über.
Die Gefahr für das Eintauschfahrzeug trägt der Käufer bis zur Übergabe an die Muji Autocenter GmbH.
Datenschutz
Der Käufer willigt ein, dass seine personenbezogenen Daten zur Vertragsabwicklung, Kundenbetreuung sowie zu Marketingzwecken verarbeitet werden.
Eine Weitergabe der Daten an Hersteller, Importeure oder Dienstleister (auch im Ausland) ist zulässig, sofern sie zur Erfüllung der genannten Zwecke erforderlich ist.
Die Verarbeitung erfolgt gemäss den geltenden Datenschutzgesetzen.
Lieferverzögerung
Erfolgt die Ablieferung nicht fristgerecht, kann der Käufer nach schriftlicher Mahnung eine Nachfrist von 8 Wochen setzen.
Bleibt auch diese ungenutzt, kann der Käufer mittels eingeschriebenem Brief vom Vertrag zurücktreten.
Während Lieferverzug besteht kein Anspruch auf Schadenersatz oder ein Ersatzfahrzeug.
Leasing / Finanzierung
Der Antragsteller ist verpflichtet, sämtliche für die Kredit- oder Leasingprüfung erforderlichen Unterlagen vollständig und wahrheitsgetreu bereitzustellen.
Kommt er dieser Pflicht nicht nach oder werden falsche bzw. unvollständige Angaben gemacht (insbesondere zu Betreibungen, Pfändungen etc.), ist die Muji Autocenter GmbH berechtigt, eine Umtriebsentschädigung von mindestens CHF 800.– zzgl. MWST zu verrechnen.
Für Fahrzeugreservationen kann zusätzlich eine Entschädigung von bis zu 10 % des Kaufpreises erhoben werden.
Wird die Finanzierung bewilligt, tritt der Kaufvertrag automatisch in Kraft. Wird sie aufgrund falscher Angaben des Antragstellers verweigert, wird der entstandene Aufwand in Rechnung gestellt.
Annahmeverzug / Rücktritt des Käufers
Befindet sich der Käufer trotz schriftlicher Mahnung mit der Übernahme des Fahrzeugs oder der Erfüllung des Kaufvertrags im Verzug oder tritt er ohne berechtigten Grund vom Vertrag zurück, kann die Muji Autocenter GmbH eine Konventionalstrafe von 20 % des Verkaufspreises verlangen.
Die Klage auf Erfüllung bleibt ausdrücklich vorbehalten.
Zahlung
Das Fahrzeug muss bei Lieferung vollständig bezahlt sein.
Zahlung gilt erst als erfolgt, sobald der vollständige Betrag auf dem Konto der Muji Autocenter GmbH gutgeschrieben ist oder bei Übergabe bar bezahlt wurde.
Bei Ratenzahlung gilt:
alle Raten sind fristgerecht zu leisten
Bei Verzug von über 3 Tagen wird die Ratenvereinbarung ungültig und der gesamte Restbetrag wird sofort fällig
Alle daraus entstehenden Kosten werden dem Käufer in Rechnung gestellt
Rücktrittsrecht der Verkaufsfirma
Ist der Vertrag nicht durch zeichnungsberechtigte Personen der Muji Autocenter GmbH unterzeichnet, kann diese innert 8 Tagen schriftlich vom Vertrag zurücktreten.
Bei Importfahrzeugen (neu oder mit Tageszulassung) kann die Muji Autocenter GmbH vom Kaufvertrag zurücktreten, wenn sich die Konditionen des ausländischen Lieferanten (Preis, Verfügbarkeit, Ausstattung) bis zur Lieferung ändern. Der Käufer erhält in diesem Fall eine Umtriebsentschädigung von CHF 500.–; weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.
Schriftform
Alle Vertragsänderungen, Ergänzungen und Zusicherungen bedürfen der Schriftform.
Gerichtsstand
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist – soweit gesetzlich zulässig – das Domizil der Muji Autocenter GmbH.
