1. Gewährleistung / Garantie

Soweit gesetzlich zulässig, werden die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche des Käufers (insbesondere Wandelung und Minderung) ausgeschlossen.

Sofern vorhanden, tritt anstelle der gesetzlichen Gewährleistung die Fabrikgarantie (Werksgarantie) oder eine Reparaturkostenversicherung. Die entsprechenden Garantiebedingungen werden dem Käufer bei der Übergabe des Fahrzeugs ausgehändigt.

Die Muji Autocenter GmbH übernimmt keine Haftung für die richtige Anwendung oder Anerkennung dieser Garantiebedingungen durch Hersteller, Importeure oder Versicherungen.


2. Fahrzeugeigenschaften

Alle Angaben zum Fahrzeug gemäss Kaufvertrag gelten unter Vorbehalt von technischen oder ausstattungsbezogenen Änderungen seitens des Herstellers oder Importeurs. Abweichungen gegenüber Prospekten oder Vergleichsfahrzeugen berechtigen nicht zum Rücktritt, sofern sie nicht ausdrücklich als zwingend vereinbart wurden.


3. Eigentumsvorbehalt

Das Fahrzeug bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen Eigentum der Muji Autocenter GmbH.

Der Käufer erklärt sich mit der Eintragung des Eigentumsvorbehalts im entsprechenden Register einverstanden.

Bei Zahlungsverzug kann die sofortige Herausgabe des Fahrzeugs verlangt werden.


4. Kaufpreis / Preisänderungen / Währungsklausel

Der Kaufpreis eines Neuwagens basiert auf dem offiziellen Katalogpreis beim Vertragsabschluss. Preisänderungen bis zur Ablieferung werden proportional weitergegeben.

Der im Kaufvertrag festgehaltene EUR/CHF-Kurs ist verbindlich. Bei Kursanstieg um mehr als CHF 0.02 pro EUR wird die Differenz verrechnet. Eine Kursfixierung ist durch eine Anzahlung von 10 % möglich.


5. Eintauschfahrzeug

Der Käufer bestätigt, dass sämtliche Angaben zum Eintauschfahrzeug korrekt sind und keine Rechte Dritter bestehen.

Der Käufer garantiert insbesondere:

  • Unfallfreiheit (sofern nicht schriftlich deklariert)
  • Richtigkeit des Kilometerstandes
  • keine ihm bekannten versteckten Mängel

Neu auftretende oder bisher nicht deklarierte Schäden bis zur Übergabe gehen zu Lasten des Käufers.

Das Fahrzeug ist bis zur Übergabe in verkehrstauglichem und gepflegtem Zustand zu halten. Andernfalls kann der Verkäufer eine Anpassung des vereinbarten Aufpreises verlangen.


6. Gefahrtragung

Die Gefahr geht mit Übergabe des Fahrzeugs auf den Käufer über. Bei Annahmeverzug geht die Gefahr ab Verzugsbeginn über.


7. Datenschutz

Der Käufer willigt ein, dass seine personenbezogenen Daten zur Vertragsabwicklung, Kundenbetreuung und Marketingzwecken verarbeitet werden dürfen, inklusive Weitergabe an Hersteller oder Importeure im In- oder Ausland.


8. Lieferverzögerung

Setzt der Käufer nach Lieferverzug schriftlich eine Nachfrist von 8 Wochen und wird diese nicht eingehalten, kann er durch eingeschriebenen Brief vom Vertrag zurücktreten. Es besteht kein Anspruch auf Schadenersatz oder Ersatzfahrzeug.


9. Leasing / Finanzierung

Der Antragsteller ist verpflichtet, sämtliche notwendigen Unterlagen vollständig und wahrheitsgetreu bereitzustellen.

Bei unvollständigen oder falschen Angaben kann eine Umtriebsentschädigung von mindestens CHF 540.– zzgl. MWST oder eine Reservierungsentschädigung bis zu 10 % des Kaufpreises erhoben werden.

Bei Bewilligung der Finanzierung oder des Leasingvertrags tritt der Kaufvertrag automatisch in Kraft.


9.1 Gesetzliches Widerrufsrecht bei Leasing (KKG)

Leasingverträge mit Privatpersonen unterliegen dem gesetzlichen Widerrufsrecht gemäss Art. 16 Konsumkreditgesetz (KKG). Der Leasingnehmer kann den Leasingvertrag innerhalb von 14 Tagen widerrufen.

Der Widerruf betrifft ausschliesslich den Leasingvertrag zwischen dem Käufer und der Finanzierungsgesellschaft.

Erfolgt die Fahrzeugübergabe auf ausdrücklichen Wunsch des Käufers bereits vor Ablauf dieser Widerrufsfrist, erfolgt die Nutzung des Fahrzeugs auf Risiko des Käufers.

Macht der Käufer innerhalb der gesetzlichen Frist von seinem Widerrufsrecht Gebrauch, verpflichtet er sich, der Muji Autocenter GmbH sämtliche bis dahin entstandenen effektiven Kosten zu ersetzen. Dazu gehören insbesondere:

  • Fahrzeugaufbereitung und Bereitstellung
  • Administrations- und Bearbeitungskosten
  • Kosten der Fahrzeugzulassung
  • Transport- und Bereitstellungskosten
  • Nutzung des Fahrzeugs nach gefahrenen Kilometern
  • allfällige Wertminderung durch Nutzung

10. Annahmeverzug / Rücktritt des Käufers

Bei Annahmeverzug oder unberechtigtem Rücktritt kann die Muji Autocenter GmbH eine Konventionalstrafe von 20 % des Verkaufspreises verlangen. Die Klage auf Erfüllung bleibt vorbehalten.


11. Zahlung

Das Fahrzeug ist bei Lieferung vollständig zu bezahlen. Ratenzahlungen oder Werkstattrechnungen müssen fristgerecht erfolgen; bei Verzug von mehr als 3 Tagen wird der gesamte Restbetrag sofort fällig. Es werden Mahngebühren von mindestens CHF 40.00 erhoben.


12. Rücktrittsrecht der Verkaufsfirma

Die Verkaufsfirma kann innerhalb von 8 Tagen schriftlich vom Vertrag zurücktreten, sofern dieser nicht durch zeichnungsberechtigte Personen unterzeichnet wurde.

Bei Importfahrzeugen kann die Verkaufsfirma bei Änderungen von Preis, Verfügbarkeit oder Ausstattung bis zur Lieferung zurücktreten. Der Käufer erhält eine Umtriebsentschädigung von CHF 500.–.


13. Schriftform

Alle Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Schriftform.


14. Gerichtsstand

Es gilt ausschliesslich schweizerisches Recht.

Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz der Muji Autocenter GmbH.